Schweigepflicht

Da wir in der engen Zusammenarbeit auch weitreichende Einblicke in das Leben der jeweils anderen Familie erhalten, ist es besonders wichtig, mit diesem Wissen verantwortungsbewusst umzugehen. Daher ist die Schweigepflicht über Informationen der Eltern oder über die Kinder an Dritte für mich selbstverständlich, und besonders wichtig für ein gutes Vertrauensverhältnis.
Die Schweigepflicht besteht selbstverständlich auch nach Beendigung der Betreuungszeit fort.

Des Weiteren werden alle wichtigen Vereinbarungen und Besonderheiten in einem persönlichen Gespräch geklärt und schriftlich in einem Betreuungsvertrag festgehalten.